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Beitrag: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland (Gelesen: 6051 mal) |
Balto
Sourdough
    

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Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
( Datum: Mai 27th, 2006 um 2:18:59pm) |
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Hallo zusammen,
ich hab mir mal die Mühe gemacht und die folgenden Infos zur Lachseinfuhr aus Alaska zusammenzutragen. Evtl. ist es für einige von Euch wichtig, wenn Ihr beabsichtigt Lachs aus Alaska nach Deutschland einzuführen. Ich hab mal den Zoll und die zuständige Veterinärstelle am Flughafen in Frankfurt angeschrieben. Hier die Infos.
1. Antwort vom Vetrerinäramt:
Sehr geehrter Herr XXX,
für die Einfuhr von Fisch oder Fischereierzeugnissen aus der USA in die Europäische Union gelten die Bedingungen der Entscheidung 2006/199/EG, die auch für nicht gewerbliche Einfuhren einzuhalten sind.
1. die Ware muss aus einem Betrieb stammen der von der EU für den Export in die EU zugelassen wurde. Die Liste dieser Betriebe und die oben genannte Entscheidung finden unter folgender Internet-Adresse: www.forum.europa.int.eu/irc/sanco/vets/info/data/listes/table0/html)
2. die Ware muss von einem Veterinärzeugnis begleitet sein, das von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgefüllt werden muss. Das Zeugnis finden Sie ebenfalls unter obiger Internetadresse im Anhang I der genannten Entscheidung
3. die Sendung ist bei Ankunft an der Grenze zur veterinärrechtlichen Abfertigung zu stellen.
Während des Transports ist darauf zu achten, dass die Temperaturbedingungen, so wie sie auf dem Zeugnis unter Punkt 1., sechster Spiegelstrich angegeben ist, eingehalten werden.
Die Ankunft der Sendung sollten Sie uns spätesten einen Werktag vorher anmelden, entweder telefonisch, per Fax oder Email. Die Abfertigungsgebühr betragt in der Regel 25.- EURO; außerhalb der Geschäftszeiten ( Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr) müssen wir die Anfahrt mitberechnen; in diesen Fallen ist auch mit einer Wartezeit von bis zu einer Stunde zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr………..
2. Antwort von der Zollstelle:
Sehr geehrter Herr XXX,
die private Einfuhr von Fischereierzeugnissen und Muscheln unterliegt neben lebensmittelrechtlichen auch veterinärrechtlichen Vorschriften nach dem Tierseuchenrecht. Die veterinärrechtlichen Regelungen zur Einfuhr von Fisch (z.B. Lachs aus Alaska) und anderer tierischer Lebensmittel sind europaweit durch die VO (EG) Nr. 136/2004 festgelegt. Demnach dürfen Erzeugnisse tierischer Herkunft ohne veterinärrechtliche Dokumente nur noch bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden. Diese Verordnung ist zum 01. März 2004 in Kraft getreten. Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder Stuttgart.
Für Informationen bezüglich der erforderlichen veterinärrechtlichen Dokumente stehen Ihnen die Grenzveterinärstellen gerne zur Verfügung. Neben den veterinärrechtlichen Bestimmungen müssen allerdings auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet werden.
Die Reisefreigrenze für mitgeführte Waren beträgt 175 EURO. Für Lachs, frisch/gekühlt oder gefroren ist derzeit ein Wert von 10 EURO/je kg (= 17,5 kg Fisch) festgelegt. Für Lachs, geräuchert beträgt der Wert 25 EURO/je kg (= 7 kg Fisch)
Bei Überschreiten der o.a. Freimenge ist der Lachs mit 2 % Zoll sowie der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % zu verzollen und zu versteuern.
Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden kann. Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung des Zoll-Servicecenters Südbayern.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Gruss Balto, der noch 18 reine "Arbeitstage" vor sich hat..... gespeichert
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Cheechako


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Re: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
(Antworten #1 Datum: Oktober 10th, 2006 um 12:07:49am) |
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Hallo Gibt es Erfahrungen wie die neuen EU Bestimmungen in Frankfurt umgesetzt werden? Hat jemand schon ein- mal mit einem Zertifikat von einem AK Veterinär mehr als 1 kg. Fisch mitgebracht? Es liegt auf der Hand, daß ein Lachs mehr als 1 kg. Fischfilet ergibt.
Es wäre interessant zu hören, ob es negative Erfahrungsberichte gibt.
Weiß jemand was die EU Bürokraten mit diesen Richtlinien bezwecken? Antwort gern auf meine E-Mail TWESSELS gespeichert
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Peter_Kamper
Sourdough
    

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Re: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
(Antworten #2 Datum: Oktober 10th, 2006 um 8:23:14pm) |
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Einige meiner Freunde haben Fisch seit der Gesetzesaenderung nach Frankfurt gebracht. Nur einer (5 kg) ist jemals kontrolliert worden. Die Beamten schienen das Gesetz allerdings nicht zu kennen und liessen ihn gehen. Natuerlich will ich hier nicht zu irgendwelchen Illegalitaeten oder Risiken auffordern, aber meiner Erfahrung nach wird die Sache nicht ganz so heiss gegessen wie sie gekocht wurde. Ich denke, du weisst, was ich meine. Gefrohrener Fisch haelt sich uebrigens ganz hervorragend fuer bis zu 24 Stunden, wenn man ihn in Plastik, dann in Zeitungspaper und schlussendlich in Klamotten einwickelt und im Koffer mitbringt, da die Kleidung weit bessere Isolierung als jede Kuehlbox ergibt. Die Moeglichkeit deinen Fisch abgenommen zu bekommen wenn du EU-Gesetzte brichst sind natuerlich ganz klar vorhanden.
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