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   Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
(Moderator: admin)
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   Autor  Beitrag: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland  (Gelesen: 6303 mal)
 Balto
 Sourdough
 *****
 




     

 Geschlecht: male
 Beiträge: 222

  |
Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
( Datum: Mai 27th, 2006 um 2:18:59pm)
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Hallo zusammen,

ich hab mir mal die Mühe gemacht und die folgenden Infos zur Lachseinfuhr aus Alaska zusammenzutragen. Evtl. ist es für einige von Euch wichtig, wenn Ihr beabsichtigt Lachs aus Alaska nach Deutschland einzuführen. Ich hab mal den Zoll und die zuständige Veterinärstelle am Flughafen in Frankfurt angeschrieben. Hier die Infos.

1. Antwort vom Vetrerinäramt:

Sehr geehrter Herr XXX,


für die Einfuhr von Fisch oder Fischereierzeugnissen aus der USA in die
Europäische Union gelten die Bedingungen der Entscheidung 2006/199/EG, die
auch für nicht gewerbliche Einfuhren einzuhalten sind.

1. die Ware muss aus einem Betrieb  stammen der von der EU für den Export in
die EU zugelassen wurde. Die Liste dieser Betriebe und die oben genannte
Entscheidung finden unter folgender Internet-Adresse:
www.forum.europa.int.eu/irc/sanco/vets/info/data/listes/table0/html)

2. die Ware muss von einem Veterinärzeugnis begleitet sein, das von einem
amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes ausgefüllt werden muss. Das Zeugnis
finden Sie ebenfalls unter obiger Internetadresse im Anhang I der genannten
Entscheidung

3. die Sendung ist bei Ankunft an der Grenze zur veterinärrechtlichen
Abfertigung zu stellen.

Während des Transports ist darauf zu achten, dass die Temperaturbedingungen,
so wie sie auf dem Zeugnis unter Punkt 1., sechster Spiegelstrich angegeben
ist, eingehalten werden.

Die Ankunft der Sendung sollten Sie uns spätesten einen Werktag vorher
anmelden, entweder telefonisch, per Fax oder Email. Die Abfertigungsgebühr
betragt in der Regel 25.- EURO; außerhalb der Geschäftszeiten ( Montag bis
Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr) müssen wir die Anfahrt mitberechnen; in diesen
Fallen ist auch mit einer Wartezeit von bis zu einer Stunde zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr………..



2. Antwort von der Zollstelle:

Sehr geehrter Herr XXX,

die private Einfuhr von Fischereierzeugnissen und Muscheln unterliegt
neben lebensmittelrechtlichen auch veterinärrechtlichen Vorschriften
nach dem Tierseuchenrecht. Die veterinärrechtlichen Regelungen zur
Einfuhr von Fisch (z.B. Lachs aus Alaska) und anderer tierischer
Lebensmittel sind europaweit durch die VO (EG) Nr. 136/2004 festgelegt.
Demnach dürfen Erzeugnisse tierischer Herkunft ohne veterinärrechtliche
Dokumente nur noch bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden. Diese
Verordnung ist zum 01. März 2004 in Kraft getreten.
Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über
Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog.
Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche
Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs
(Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss.
Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen
Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder
Stuttgart.

Für Informationen bezüglich der erforderlichen  veterinärrechtlichen
Dokumente stehen Ihnen die Grenzveterinärstellen  gerne zur Verfügung.
Neben den veterinärrechtlichen Bestimmungen müssen allerdings auch die
zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet
werden.

Die Reisefreigrenze für mitgeführte Waren beträgt 175 EURO.
Für Lachs, frisch/gekühlt oder gefroren ist derzeit ein Wert von 10
EURO/je kg (= 17,5 kg Fisch) festgelegt.
Für Lachs, geräuchert  beträgt der Wert 25 EURO/je kg (= 7 kg Fisch)

Bei Überschreiten der o.a. Freimenge ist der Lachs mit 2 % Zoll sowie
der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % zu verzollen und zu versteuern.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft aus rechtlichen Gründen nur
unverbindlich erteilt werden kann.
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung
des Zoll-Servicecenters Südbayern.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Gruss Balto, der noch 18 reine "Arbeitstage" vor sich hat.....

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Re: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
(Antworten #1 Datum: Oktober 10th, 2006 um 12:07:49am)
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Hallo
Gibt es Erfahrungen wie die neuen EU Bestimmungen in
Frankfurt umgesetzt werden? Hat jemand schon ein-
mal mit einem Zertifikat von einem AK Veterinär
mehr als 1 kg. Fisch mitgebracht?  Es liegt auf der Hand, daß ein Lachs mehr als 1 kg. Fischfilet ergibt.

Es wäre interessant zu hören, ob es negative Erfahrungsberichte gibt.

Weiß jemand was die EU Bürokraten mit diesen Richtlinien bezwecken? Antwort gern auf meine E-Mail  TWESSELS

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 Peter_Kamper
 Sourdough
 *****
 



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 Geschlecht: male
 Beiträge: 1707

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Re: Info für Lachsimport von Ak nach Deutschland
(Antworten #2 Datum: Oktober 10th, 2006 um 8:23:14pm)
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Einige meiner Freunde haben Fisch seit der Gesetzesaenderung nach Frankfurt gebracht.
Nur einer (5 kg) ist jemals kontrolliert worden. Die Beamten schienen das Gesetz allerdings nicht zu kennen und liessen ihn gehen.
Natuerlich will ich hier nicht zu irgendwelchen Illegalitaeten oder Risiken auffordern, aber meiner Erfahrung nach wird die Sache nicht ganz so heiss gegessen wie sie gekocht wurde.
Ich denke, du weisst, was ich meine.
Gefrohrener Fisch haelt sich uebrigens ganz hervorragend fuer bis zu 24 Stunden, wenn man ihn in Plastik, dann in Zeitungspaper und schlussendlich in Klamotten einwickelt und im Koffer mitbringt, da die Kleidung weit bessere Isolierung als jede Kuehlbox ergibt.
Die Moeglichkeit deinen Fisch abgenommen zu bekommen wenn du EU-Gesetzte brichst sind natuerlich ganz klar vorhanden.

Peter

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